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Grundlagen

Den Bauverwaltungen der Länder obliegen gemäß den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) unter anderem die Durchführung von Baumaßnahmen des Bundes und die dazugehörige digitale Dokumentation des Baubestandes nach den Baufachlichen Richtlinien Liegenschaftsbestandsdokumentation (BFR LBestand). Mit der Anwendung dieser Richtlinien wird ein einheitliches Vorgehen bei der Erfassung und Nutzung von Bestandsdaten zu Außenanlagen auf Liegenschaften des Bundes sichergestellt.

Die BFR LBestand verweisen auf die Baufachlichen Richtlinien Vermessung (BFR Verm), die die vermessungstechnischen Leistungen im Zusammenhang mit der Liegenschaftsbestandsdokumentation regeln.

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Die Baufachlichen Richtlinien Vermessung und Liegenschaftsbestandsdokumentation

Für die Liegenschaften des Bundes ist die Liegenschaftsbestandsdokumentation mit dem Liegenschaftsinformationssystem Außenanlagen LISA zu führen und die Bestandsdaten sind den nutzenden Dienststellen in den digitalen Austauschformaten des LISA bereitzustellen.

In den Bauverwaltungen der Länder werden sie als Grundlage für Infrastrukturplanung und Baudurchführung, in der Liegenschaftsverwaltung für Aufgaben des infrastrukturellen Facility Managements genutzt.

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