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Wer bekommt Zugang zu den geschützten Informationen?
- Mitarbeiter der LISA-Leitstellen sowie die entwickelnden Stellen des LISA.
- Angehörige der Bauverwaltungen der Länder, wenn sie durch eine LISA-Leitstelle (siehe Ansprechpartner auf www.LISA-Bund.de) bestätigt worden sind.
- Externe Firmen und Ingenieurbüros, wenn sie durch die Bauverwaltungen der Länder mit der Erfassung von Bestandsdaten nach dem LISA-Verfahren beauftragt sind.
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